FG Sachsen - Urteil vom 15.07.2014
6 K 824/14
Normen:
EStG 2007 § 7g Abs. 1; EStG 2007 § 7g Abs. 3 S. 2; EStG 2007 § 7g Abs. 3 S. 3; EStG 2007 § 7g Abs. 4 S. 1; EStG 2007 § 7g Abs. 4 S. 2; FGO § 42; AO § 351 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2014, 2355

Nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für ein anderes Wirtschaftsgut im Zuge der Änderung des Steuer- bzw. Feststellungsbescheids zur gewinnerhöhenden Rückgängigmachung des für ein nicht angeschafftes Wirtschaftsgut gewährten Investitionsabzugsbetrags

FG Sachsen, Urteil vom 15.07.2014 - Aktenzeichen 6 K 824/14

DRsp Nr. 2014/11736

Nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für ein anderes Wirtschaftsgut im Zuge der Änderung des Steuer- bzw. Feststellungsbescheids zur gewinnerhöhenden Rückgängigmachung des für ein nicht angeschafftes Wirtschaftsgut gewährten Investitionsabzugsbetrags

1. Ist in einem formell bestandskräftig gewordenen Steuer- oder Gewinnfeststellungsbescheid ein Investitionsabzugsbetrag für die geplante Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsguts gewinnmindernd berücksichtigt worden und wird dieser Bescheid nunmehr wegen Nichtanschaffung dieses Wirtschaftsguts innerhalb des zulässigen Investitionszeitraums nach § 7g Abs. 3 S. 2 EStG geändert, so kann der Steuerpflichtige zur Kompensation dieser Gewinnerhöhung einen Invesitionsabzugsbetrag für ein anderes begünstigtes Wirtschaftsgut geltend machen, das er innerhalb des zulässigen Investitionszeitraums tatsächlich angeschafft und für das er ursprünglich keinen Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht hat.