BFH - Beschluss vom 17.01.2006
VII B 326/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1108
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 05.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5038/02

nachträgliche Divergenz

BFH, Beschluss vom 17.01.2006 - Aktenzeichen VII B 326/04

DRsp Nr. 2006/9333

"nachträgliche" Divergenz

Sind die im Rahmen des NZB-Verfahrens geltend gemachten Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt, so kann eine Beschwerde dennoch im Hinblick auf eine "nachträgliche" Divergenz zulässig sein, wenn die BFH-Entscheidungen im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde noch nicht veröffentlicht waren und die Beteiligten demgemäß die mögliche Divergenz nicht darlegen konnten.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe:

1. Die Beschwerde ist zulässig.

Zwar sind die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Rechtsfragen durch die Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03 (BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195) und vom 16. November 2004 VII R 75/03 (BFHE 208, 296) geklärt.