FG Hamburg, vom 10.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen VII 229/96
Nachträgliche Herstellungskosten eines An- oder Umbaus
BFH, Urteil vom 10.07.2002 - Aktenzeichen X R 31/99
DRsp Nr. 2002/12696
Nachträgliche Herstellungskosten eines An- oder Umbaus
»Die Annahme nachträglicher Herstellungskosten i.S. des § 10e Abs. 3 Satz 2 EStG setzt zumindest eine räumliche Beziehung der nachträglichen Herstellungsarbeiten zu dem Objekt voraus, das sie ergänzen oder vervollständigen sollen.«