FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 02.07.2013
4 K 1508/09
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; AO § 69;

Nachträgliche Werbungskosten bei Haftungsinanspruchnahme eines vormals wesentlich beteiligten, ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers für Steuerschulden der aufgelösten Kapitalgesellschaft

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.07.2013 - Aktenzeichen 4 K 1508/09

DRsp Nr. 2013/19907

Nachträgliche Werbungskosten bei Haftungsinanspruchnahme eines vormals wesentlich beteiligten, ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers für Steuerschulden der aufgelösten Kapitalgesellschaft

Zahlungen eines vormals wesentlich beteiligten, ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme nach § 69 AO für Steuerschulden der inzwischen aufgelösten Kapitalgesellschaft sind nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Haftungsinanspruchnahme durch eine Pflichtverletzung während der Tätigkeit als angestellter Gesellschafter-Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht.

Abweichend von dem Bescheid vom 30. Juli 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Oktober 2009 wird die Einkommensteuer 2007 unter Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. ./. 10.101,97 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 1/10 und der Beklagte zu 9/10 zu tragen.