Abweichend von dem Bescheid vom 30. Juli 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Oktober 2009 wird die Einkommensteuer 2007 unter Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. ./. 10.101,97 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 1/10 und der Beklagte zu 9/10 zu tragen.
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