FG Münster - Urteil vom 22.03.2001
2 K 1787/99 L
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 40 Abs. 2 ; EStG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2002, 400
EFG 2002, 86

Nachversteuerung von Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines zweitägigen Betriebsausflugs als Arbeitslohn

FG Münster, Urteil vom 22.03.2001 - Aktenzeichen 2 K 1787/99 L

DRsp Nr. 2002/1133

Nachversteuerung von Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines zweitägigen Betriebsausflugs als Arbeitslohn

1) Übernimmt der Arbeitgeber die anlässlich eines zweitägigen Betriebsausflugs entstandenen Kosten für Busfahrt, Übernachtung und Verpflegung seiner Arbeitnehmer, sind die Aufwendungen auch dann als Arbeitslohn zu versteuern, wenn im Anschluss an die abendliche Betriebsfeier an einem sonst für die Arbeitnehmer freien Samstag bei einem Hauptkunden des Arbeitgebers eine Betriebsbesichtigung durchgeführt wird. 2) Die regelmäßig vorzunehmende Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Falles kann nur auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogen werden.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 40 Abs. 2 ; EStG § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Nachversteuerung von Aufwendungen anläßlich eines Betriebsausfluges.

Gegenstand des klägerischen Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Maschinenbauelementen sowie deren Errichtung, Inbetriebnahme und Überwachung.