Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 20.08.2019, Az.
die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 26.589,27 € brutto zuzüglich Jahreszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2019 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Karenzentschädigung aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
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