VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 49 Abs. 3 Art. 8 Art. 7 Abs. 1 ;
Nachweis der Ausfuhr der Erstattungsware aus dem Gemeinschaftsgebiet
FG Hamburg, Urteil vom 27.06.2005 - Aktenzeichen IV 398/02
DRsp Nr. 2005/14841
Nachweis der Ausfuhr der Erstattungsware aus dem Gemeinschaftsgebiet
Zur Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen es einem Ausführer gemäß Art. 49 Abs. 3 Unterabsatz 1 VO (EG) Nr. 800/1999 gestattet ist, den Ausfuhrnachweis durch andere gleichwertige Unterlagen zu erbringen.
Normenkette:
VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 49 Abs. 3 Art. 8 Art. 7 Abs. 1 ;
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt.
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