FG Hamburg, vom 09.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 399/07
Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen der gesunden und handelsüblichen Qualität der Ausfuhrerzeugnisse; Zahlung von Ausfuhrerstattung für gefrorenes Rindfleisch zur Ausfuhr nach Russland
BFH, Urteil vom 26.01.2012 - Aktenzeichen VII R 24/10
DRsp Nr. 2012/8744
Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen der gesunden und handelsüblichen Qualität der Ausfuhrerzeugnisse; Zahlung von Ausfuhrerstattung für gefrorenes Rindfleisch zur Ausfuhr nach Russland
1. NV: Der für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität auszuführenden Rindfleischs unionsrechtlich vorgeschriebene BSE-Schnelltext ist eine erstattungsrechtliche Hauptpflicht, deren Nichterfüllung auch dann zum Verlust des Erstattungsanspruchs führt, wenn den Ausführer hieran kein Verschulden trifft (Bestätigung der Rechtsprechung).2. NV: Bestehen Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß durchgeführte BSE-Schnelltests, trägt der Ausführer die Feststellungslast, falls der Nachweis den Vorschriften entsprechender Tests nicht erbracht werden kann.