I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt einen Handel mit Kfz.
Mit Rechnung vom 15. Februar 2001 lieferte der Kläger einen gebrauchten PKW der Marke Mercedes-Benz CL 500 Coupé an die Firma S, in A, Frankreich, zum Kaufpreis von 168 100 DM. Im Auftrag der S holte G den PKW ab; der Kaufpreis wurde in bar bezahlt.
Der Kläger behandelte diesen Vorgang als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und legte folgende Unterlagen vor:
- die von ihm ausgestellte Rechnung vom 15. Februar 2001,
- eine Vollmacht der S ohne Datumsangabe, nach der G berechtigt sei, im Namen der S Fahrzeuge in Empfang zu nehmen und sich verpflichte, diese nach Frankreich zu exportieren,
- eine Kopie des Ausweises des G,
- einen Auszug aus dem französischen Handelsregister über die Eintragung der S sowie
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|