OLG Düsseldorf - Beschluss vom 27.06.2022
12 W 4/22
Normen:
GmbHG a.F. § 41; GmbHG a.F. § 64; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 04.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 109/21

Nachweis der Insolvenzreife einer Gesellschaft bei Verletzung der Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und BelegenVersagung der Prozesskostenhilfe wegen schuldhafter Herbeiführung der Bedürftigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2022 - Aktenzeichen 12 W 4/22

DRsp Nr. 2023/2918

Nachweis der Insolvenzreife einer Gesellschaft bei Verletzung der Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen Versagung der Prozesskostenhilfe wegen schuldhafter Herbeiführung der Bedürftigkeit

1. Die Voraussetzungen der Insolvenzreife gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung auch dann als bewiesen, wenn der Geschäftsführer die ihm obliegende Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen nach den §§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG verletzt hat und deshalb dem Insolvenzverwalter, der Ansprüche nach § 64 GmbHG a.F. geltend macht, die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist.