FG Niedersachsen - Urteil vom 14.04.2010
8 K 398/08
Normen:
EStG § 21;

Nachweis der Vermietungsabsicht bei sanierungsbedürftigem, leerstehendem Gebäude; Vermietung und Verpachtung; Vermietungsabsicht; Gebäude; Einkünfteerzielungsabsicht

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.04.2010 - Aktenzeichen 8 K 398/08

DRsp Nr. 2011/7177

Nachweis der Vermietungsabsicht bei sanierungsbedürftigem, leerstehendem Gebäude; Vermietung und Verpachtung; Vermietungsabsicht; Gebäude; Einkünfteerzielungsabsicht

1. Zum WK-Abzug bei leer stehenden Gebäuden. 2. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Vermietungsobjekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, muss der Stpfl. darauf hinwirken, u. U. auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Objektzustand zu erreichen. 3. Bleibt der Stpfl. untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht das gegen seinen endgültigen Entschluss zu vermieten und damit gegen seine Einkünfteerzielungsabsicht.

Normenkette:

EStG § 21;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe die Klägerin einen Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen für das Objekt in X. geltend machen kann.