Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - - Grundbuchamt - Ansbach vom 22.1.2014 wird zurückgewiesen.
2.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.957.000 EUR festgesetzt.
I.
1.Im Grundbuch von Ansbach Blatt 16051, dessen Eigentümerin die Beschwerdeführerin ist, ist unter anderem eine Grundschuld über 2.957.000 EUR zugunsten der D... T... C... Limited, London eingetragen.
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