I.
Streitig ist, ob Waren der zollbegünstigten zweck- und fristgerechten Verwendung zugeführt worden sind.
Die Klägerin stellt Schmelz-, Hart- und Schnittkäse her. Ihr ist mit Erlaubnisschein Nr. 2/93 vom 2. Dezember 1993 die besondere Verwendung von Cheddar-Käse in ganzen Standard-Formen, mit einem Fettgehalt im Trockenstoff von 50 Gewichtshundertteilen oder mehr und einer Reifezeit von drei Monaten oder mehr, der Codenummer 0406 9001 000 des Deutschen Gebrauchszolltarifs zur Endverwendung, nämlich zur Verarbeitung von Schmelzkäse bewilligt. Die Verwendungsfrist beträgt ein Jahr. Der Erlaubnisschein wurde laufend, zuletzt im str. Zeitraum von 1995 bis 1998 bis zum 31. Dezember 1998 verlängert.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|