FG Thüringen - Urteil vom 17.06.2004
III 912/03
Normen:
StBerG § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ;

Nachweis des Umfangs der praktischen Tätigkeit für die Eintragung des Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfevereins

FG Thüringen, Urteil vom 17.06.2004 - Aktenzeichen III 912/03

DRsp Nr. 2008/19356

Nachweis des Umfangs der praktischen Tätigkeit für die Eintragung des Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfevereins

1. Die Leiterin der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins besitzt die notwendige fachliche Eignung i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StBerG für die Eintragung in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine als Leiterin einer weiteren Beratungsstelle, wenn sie in Vollzeit tätig ist und gut ein Jahrzehnt weit über 200 Mitglieder betreut hat. 2. Dem steht ein einen bestimmten Zeitaufwand pro Vereinsmitglied ermittelndes sog. REFA-Gutachten nicht entgegen, wenn die Ergebnisse nur äußerst bedingt auf die Gegebenheiten der betreffenden Beratungsstelle übertragen werden können.

Normenkette:

StBerG § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Eintragung der Frau X als Beratungsstellenleiterin in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine.

Frau X ist für die Klägerin als Beratungsstellenleiterin bei der Beratungsstelle A-Stadt seit April 1991 tätig.

Der Kläger hat der Beklagten im Juni 2003 die Bestellung der Frau X als Leiterin einer weiteren Beratungsstelle und zwar in B-Stadt, gem. § 23 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) mitgeteilt.