FG Düsseldorf - Urteil vom 17.05.2013
3 K 1927/12 E,U
Normen:
AO § 122 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1;

Nachweis des Zugangs von Steuerbescheiden

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2013 - Aktenzeichen 3 K 1927/12 E,U

DRsp Nr. 2013/19873

Nachweis des Zugangs von Steuerbescheiden

Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach der schlüssig und nachvollziehbar belegten Absendung des Steuerbescheids können vom Finanzgericht im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass â entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen â von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird. Indizien für den Zugang von Steuerbescheiden können insbesondere dann vorliegen, wenn einem Steuerpflichtigen mehrfach seine Steuerschulden bekannt gegeben worden sind, ohne dass er diese oder den Zugang der entsprechenden Bescheide bestreitet, oder der Steuerbescheid mit anderen Schriftstücken zusammen versandt worden ist, deren Zugang der Steuerpflichtige nicht bestreitet.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden.