FG Nürnberg - Urteil vom 24.04.2020
3 K 274/19
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; EStG § 62 Abs. 1;

Nachweis einer Behinderung des volljährigen Kindes durch ärztliche Unterlagen für einen Anspruch auf Kindergeld (hier: Autismus-Asperger-Syndrom); Nachweis der behinderungsbedingten Mehraufwendungen

FG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2020 - Aktenzeichen 3 K 274/19

DRsp Nr. 2020/8637

Nachweis einer Behinderung des volljährigen Kindes durch ärztliche Unterlagen für einen Anspruch auf Kindergeld (hier: Autismus-Asperger-Syndrom); Nachweis der behinderungsbedingten Mehraufwendungen

Ein über den Grundbedarf eines volljährigen, behinderten Kindes hinausgehender behinderungsbedingter Mehrbedarf ist dem Grunde und der Höhe nach substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; EStG § 62 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist das Kindergeld für K (geb. 00.10.1986).

Nach Aktenlage absolvierte das Kind bis Juli 2012 eine Berufsausbildung als Bürokaufmann. Von Oktober 2012 bis Juli 2013 betrieb das Kind ein Studium der Medieninformatik an der Hochschule.

In der Zeit von Oktober 2013 bis Juni 2014 bezog das Kind Arbeitslosengeld I. Die Entgeltersatzleistung betrug nach dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit vom 06.11.2013 täglich 28,07 € bzw. 842,10 € im Monat. Von Januar 2015 bis Dezember 2015 bezog das Kind ALG II Leistungen i.H.v. 742 € monatlich (Bewilligungsbescheid des Jobcenters vom 23.02.2015).