Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für leerstehende, bisher noch nicht vermietete Wohnung
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2009 - Aktenzeichen 7 K 3007/05 B
DRsp Nr. 2010/3118
Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für leerstehende, bisher noch nicht vermietete Wohnung
1. Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung, die zuvor noch nicht durch den Steuerpflichtigen vermietet war, können nur dann als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt. Der Steuerpflichtigte trägt die Feststellungslast für das Bestehen der Einkunftserzielungsabsicht. Eine einmal gefasste Einkünfteerzielungsabsicht durch Vermietung wirkt so lange weiter, bis sie endgültig aufgegeben ist.
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