FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.07.2022
13 K 683/22
Normen:
EStG § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a;

Nachweis höherer über den Pauschbetrag hinausgehender Aufwendungen für die Anerkennung höherer Werbungskosten eines Steuerpflichtigen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2022 - Aktenzeichen 13 K 683/22

DRsp Nr. 2024/3208

Nachweis höherer über den Pauschbetrag hinausgehender Aufwendungen für die Anerkennung höherer Werbungskosten eines Steuerpflichtigen

Das Bestehen einer längerfristigen Erkrankung stellt keinen erheblichen Grund für eine Verlegung bzw. für eine Vertagung der mündlichen Verhandlung oder für eine Verlängerung der der Partei gesetzten Ausschlussfristen dar. Vielmehr ist der betreffende Verfahrensbeteiligte in diesem Fall verpflichtet, Vorkehrungen für die Wahrnehmung eines anstehenden Termins zu treffen. § 9a S. 1 Nr. 1a EStG schreibt einen Abzug eines Arbeitnehmerpauschbetrags in entsprechender Höhe von den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in dem betreffenden Veranlagungszeitraum vor, sofern kein Nachweis höherer Werbungskosten erfolgt.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahren.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a;

Tatbestand

Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Zwischen den Beteiligten streitig ist nach wie vor die Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide der Veranlagungszeiträume 2001 bis 2008 (der Streitjahre).