Der Kläger ist ghanaischer Staatangehöriger mit Wohnsitz im Inland. Er erzielte im Streitjahr 1996 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Im Jahre 2000 wurde dem beklagten Finanzamt mittels einer Kontrollmitteilung bekannt, dass der Kläger von dem damaligen 2.Bundesliga-Fußballverein SV X zwei Zahlungen über insgesamt 56.000 DM (ESt 96) erhalten hatte, ohne diese steuerlich zu deklarieren. Der Beklagte erließ daraufhin am 27. Juni 2000 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, der den Betrag von 56.000 DM als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfasste.
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