FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.04.2000
12 K 60/99
Normen:
EStG § 33a Abs. 1 ; FGO § 155 ; ZPO § 294 ; StGB § 156 ;

Nachweis von Unterhaltsaufwendungen für im Ausland lebende Angehörige

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.04.2000 - Aktenzeichen 12 K 60/99

DRsp Nr. 2002/3293

Nachweis von Unterhaltsaufwendungen für im Ausland lebende Angehörige

1. Der Nachweis von Unterstützungsleistungen eines Gastarbeiters an Angehörige im Heimatland kann jedenfalls dann nicht durch die Bescheinigung eines (ausländischen) Arbeitsamtes geführt werden, wenn in dieser Bescheinigung die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses zum Unterhaltsleistenden wie auch jegliche Angaben über die Höhe der von der unterstützten Person im Streitjahr bezogenen Einkünfte und dessen Vermögensverhältnisse fehlen. 2. Der Nachweis von geleisteten Zahlungen an Angehörige im Heimatland wird nicht ausreichend erbracht durch die Vorlage von Kontoauszügen des Unterhaltsleistenden, aus denen lediglich entnommen werden kann, dass von diesem Konto Bargeldabhebungen vorgenommen und Euroschecks in Fremdwährung eingelöst worden sind. 3. Einer eidesstattlichen Versicherung des Unterhaltsempfängers in Ausland kommt zum Nachweis von Unterhaltszahlungen nur ein unzureichender Beweiswert zu, weil sie die Wirkungen einer rechtlich verbindlichen eidesstattlichen Versicherung im vorliegenden finanzgerichtlichen Rechtsstreit nicht entfalten kann.

Normenkette:

EStG § 33a Abs. 1 ; FGO § 155 ; ZPO § 294 ; StGB § 156 ;

Tatbestand: