Der Kläger, der mit seiner Ehefrau, der Klägerin, zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, erzielte im Streitjahr 1999 u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Aufsichtsratsmitglied. Die von ihm eingereichte Einnahme-Überschussrechnung (ESt 2000) wies mehrere Zahlungen an diverse Gesellschaften (z.B. Europa-Union) in Gesamthöhe von 765 DM aus. Hierunter befand sich auch eine "Spende" an den AKW (Arbeitskreis Wirtschaft e.V., Saarbrücken).
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