Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 19. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 9.457,50 € festgesetzt.
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