I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, machte in ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1996 bis 1999 (Streitjahre) --zunächst erfolgreich-- Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über Leistungen geltend, die nicht an sie, sondern an ihre Schwestergesellschaft erbracht worden waren.
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