I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Kommanditgesellschaft, errichtete in den Jahren 1995 bis 1998 (Streitjahre) ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus und veräußerte das so geschaffene Wohn- und Teileigentum an eine Vielzahl von Erwerbern, die es teilweise zu eigenen Wohnzwecken, teilweise zur Vermietung nutzten.
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