BFH - Urteil vom 06.12.2006
XI R 27/05
Normen:
AO § 233a ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 ; GG Art. 20 ; StEntlG (1999/2000/2002);
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1101
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 20.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1898/00

Nachzahlungszinsen: Abschaffung des Sonderausgabenabzugs verfassungsmäßig

BFH, Urteil vom 06.12.2006 - Aktenzeichen XI R 27/05

DRsp Nr. 2007/6793

Nachzahlungszinsen: Abschaffung des Sonderausgabenabzugs verfassungsmäßig

Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen i. S. des § 233 AO durch Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 verletzt nicht das Verbot rückwirkender Gesetze, wenn die Zinsen nach Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 bezahlt wurden.

Normenkette:

AO § 233a ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 ; GG Art. 20 ; StEntlG (1999/2000/2002);

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat am 2. Juli 1999 Zinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) zur Einkommensteuer 1996 und 1997 von insgesamt 428 DM entrichtet. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) versagte den Abzug der Zinsen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung für das Streitjahr 1999 mit der Begründung, dass der Gesetzgeber die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der bis einschließlich 1998 geltenden Fassung (a.F.) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben habe. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab.