FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.01.2009
12 K 8287/06 B
Normen:
EStG 1997 § 4 Abs. 1; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 2; KStG 1996 § 8 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2009, 736

Näheverhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem an ihr mittelbar beteiligten Bundesland; Unentgeltliche Grundstücksübertragung im Zusammenhang mit der Übertragung einer hoheitlichen Aufgabe keine verdeckte Einlage

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2009 - Aktenzeichen 12 K 8287/06 B

DRsp Nr. 2009/6407

Näheverhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem an ihr mittelbar beteiligten Bundesland; Unentgeltliche Grundstücksübertragung im Zusammenhang mit der Übertragung einer hoheitlichen Aufgabe keine verdeckte Einlage

1. Ein Bundesland ist nicht bereits deshalb nahestehende Person im Verhältnis zu einer Kapitalgesellschaft, weil es eine an dieser beteiligte Gesellschaft beherrscht. 2. Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks von einem Bundesland auf eine Kapitalgesellschaft ist nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Gesellschaft eine Aufgabe des Bundeslandes übernommen hat, die das Land zuvor selbst erfüllt hat, und die Gesellschaft zu einem entgeltlichen Erwerb des ihr übertragenen Grundstücks, das sie für die Erfüllung dieser Aufgabe unbedingt benötigte, nicht in der Lage war.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG 1997 § 4 Abs. 1; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 2; KStG 1996 § 8 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Beurteilung der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks auf die Klägerin.