Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt ... (FA), den Kläger (Kl.) zu Recht für rückständige Umsatz- und Körperschaftsteuer nebst steuerlicher Nebenleistungen der Firma Unternehmensberatungs- GmbH (GmbH) in Haftung genommen hat, über deren Vermögen im Mai 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Der Klage liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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