FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.04.2004
4 K 32/01
Normen:
AO § 34 § 69 Satz 1 § 191 Abs. 1 ; RLEWG Art. 21 Abs. 3 ;

Nationale Haftungsvorschriften über Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers widersprechen nicht der 6. EWG-Richtlinie

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.04.2004 - Aktenzeichen 4 K 32/01

DRsp Nr. 2005/12140

Nationale Haftungsvorschriften über Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers widersprechen nicht der 6. EWG-Richtlinie

Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich für die Steuerschulden der von ihm vertretenen Gesellschaft. Die nationalen Haftungsvorschriften widersprechen nicht der 6. RLEWG.

Normenkette:

AO § 34 § 69 Satz 1 § 191 Abs. 1 ; RLEWG Art. 21 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt ... (FA), den Kläger (Kl.) zu Recht für rückständige Umsatz- und Körperschaftsteuer nebst steuerlicher Nebenleistungen der Firma Unternehmensberatungs- GmbH (GmbH) in Haftung genommen hat, über deren Vermögen im Mai 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Der Klage liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: