FG München - Urteil vom 28.03.2007
9 K 2689/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Nebenberuflich betriebener Einzelhandelsbetrieb mit hohen Reisekosten in die USA als Liebhabereibetrieb

FG München, Urteil vom 28.03.2007 - Aktenzeichen 9 K 2689/04

DRsp Nr. 2007/11050

Nebenberuflich betriebener Einzelhandelsbetrieb mit hohen Reisekosten in die USA als Liebhabereibetrieb

Unterhält ein nichtselbstständig tätiger Steuerpflichtiger einen verlustbringenden Gewerbebetrieb, der den Verkauf und Verleih von mit 110-Volt (keine Verwendungsmöglichkeit in Europa) betriebenen Durchlaufkühlern für Bier und alkoholfreie Getränke sowie Zapfsäulen in den USA umfasst, liegt ein Liebhabereibetrieb vor, wenn die Wesensart des Betriebs und die Art. der Betriebsführung objektiv nicht geeignet sind, auch nur in einem einzelnen Jahr einen Gewinn -ganz abgesehen von einem Gesamtgewinn- zu erzielen, weil kein Vertriebskonzept existiert und es an ausreichenden Englischkenntnissen für eigenständige Verhandlungen mit potentiellen Vertriebspartnern sowie Kunden fehlt.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Verluste aus einer gewerblichen Betätigung des Klägers steuerlich anzuerkennen sind.

Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In den Streitjahren haben sie beide als Angestellte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Der Kläger meldete am 1. September 1994 unter der Firma P einen Gewerbebetrieb an. Gegenstand des Gewerbebetriebs sollte der Verkauf und Verleih von Durchlaufkühlern für Bier und alkoholfreie Getränke sowie Zapfsäulen sein.