Streitig ist, ob Verluste aus einer gewerblichen Betätigung des Klägers steuerlich anzuerkennen sind.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In den Streitjahren haben sie beide als Angestellte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Der Kläger meldete am 1. September 1994 unter der Firma P einen Gewerbebetrieb an. Gegenstand des Gewerbebetriebs sollte der Verkauf und Verleih von Durchlaufkühlern für Bier und alkoholfreie Getränke sowie Zapfsäulen sein.
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