I.
Die Klägerin wurde für die Streitjahre 1993 - 1997 zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Die Klägerin, eine Französin, ist als wissenschaftliche Angestellte an der Universität X. Ihre durchschnittliche Abwesenheit von der Wohnung beträgt pro Arbeitstag bei einer Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte von 22 km 10 - 11 Stunden.
Für eine zusätzliche seit 1984 ausgeübte, selbständige schriftstellerische Tätigkeit ergab sich folgende Gewinnsituation:
Jahr
Einnahmen
Ausgaben
Verlust
1984
0,00 DM
2.621,00 DM
2.621,00 DM
1985
0,00 DM
2.692,00 DM
2.692,00 DM
1986
0,00 DM
2.618,00 DM
2.618,00 DM
1987
0,00 DM
1.821,00 DM
1.821,00 DM
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