Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben.
1. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfenen Rechtsfragen haben keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
a) Die Frage, ob die Erweiterung einer Außenprüfung i.S. des § 193 der Abgabenordnung (AO 1977) auf solche Steuerarten und Veranlagungszeiträume rechtmäßig ist, für welche der Verdacht einer Steuerstraftat besteht und für die nach der Erweiterung der Betriebsprüfung das Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, ist nicht klärungsbedürftig (vgl. hierzu z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rdnr. 28, m.w.N.). Die Frage ist zweifelsfrei zu bejahen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|