FG Sachsen-Anhalt, vom 15.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 396/02
Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und nachträglicher Urteilsergänzung
BFH, Beschluss vom 09.02.2006 - Aktenzeichen IX B 47/05
DRsp Nr. 2006/7923
Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und nachträglicher Urteilsergänzung
Hat das FG über einen Antrag ganz oder teilweise nicht entschieden, so ist eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht deshalb unzulässig, weil zugleich gemäß § 109FGO ein Antrag beim FG auf Ergänzung der Vorentscheidung gestellt wird. Denn es entspricht den Anforderungen einer sorgfältigen Prozessführung, vorsorglich beide Verfahren nebeneinander zu betreiben, weil i.d.R. ohne weitere Sachverhaltsaufklärung nicht erkennbar ist, in welchem Verfahren der Verfahrensfehler des FG behoben werden kann.