BFH - Beschluss vom 09.02.2006
IX B 47/05
Normen:
FGO § 109 § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1120
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 15.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 396/02

Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und nachträglicher Urteilsergänzung

BFH, Beschluss vom 09.02.2006 - Aktenzeichen IX B 47/05

DRsp Nr. 2006/7923

Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und nachträglicher Urteilsergänzung

Hat das FG über einen Antrag ganz oder teilweise nicht entschieden, so ist eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht deshalb unzulässig, weil zugleich gemäß § 109 FGO ein Antrag beim FG auf Ergänzung der Vorentscheidung gestellt wird. Denn es entspricht den Anforderungen einer sorgfältigen Prozessführung, vorsorglich beide Verfahren nebeneinander zu betreiben, weil i.d.R. ohne weitere Sachverhaltsaufklärung nicht erkennbar ist, in welchem Verfahren der Verfahrensfehler des FG behoben werden kann.

Normenkette:

FGO § 109 § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: