BFH vom 23.04.1997
VI R 12/96, VI R 99/96

Nettolohnvereinbarung bei unterbliebenem Lohnsteuerabzug?

BFH, vom 23.04.1997 - Aktenzeichen VI R 12/96, VI R 99/96

DRsp Nr. 1998/1308

Nettolohnvereinbarung bei unterbliebenem Lohnsteuerabzug?

Gehen die Beteiligten eines Dienstverhältnisses irrtümlich von freier Mitarbeit aus und unterbleibt daher ein Lohnsteuerabzug, so sind als Arbeitslohn lediglich die zugeflossenen Einnahmen (Barlohn und Sachbezüge) zu erfassen. Der Ansatz eines hochgerechneten Bruttolohns, der sich ergäbe, wenn den zugeflossenen Beträgen die auf sie entfallenden Lohnsteuerbeträge zugerechnet würden, kommt nicht in Betracht.

Für die Praxis:

Bei der der Steuerfestsetzung folgenden Abrechnung ist allerdings auch keine Lohnsteuer zu berücksichtigen, weil ja keine Lohnsteuerbeträge einbehalten worden sind. Zum Lohnsteuerabzug bei einer Nettolohnvereinbarung vgl. im übrigen Abschn. 122 LStR 1996.