Bei der der Steuerfestsetzung folgenden Abrechnung ist allerdings auch keine Lohnsteuer zu berücksichtigen, weil ja keine Lohnsteuerbeträge einbehalten worden sind. Zum Lohnsteuerabzug bei einer Nettolohnvereinbarung vgl. im übrigen Abschn. 122
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|