FG Nürnberg - Urteil vom 31.01.2003
VII 370/99
Normen:
EStG § 33 Abs. 1 ; EStG § 33 Abs. 2 ;

Neuanschaffung von Mobiliar als außergewöhnliche Belastung

FG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2003 - Aktenzeichen VII 370/99

DRsp Nr. 2003/14937

Neuanschaffung von Mobiliar als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für die Neuanschaffung von Mobiliar können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn von den ausgetauschten Möbeln aufgrund einer Formaldehydemission nachweisbar eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1 ; EStG § 33 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Küche als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.