Neuanschaffung von Mobiliar als außergewöhnliche Belastung
FG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2003 - Aktenzeichen VII 370/99
DRsp Nr. 2003/14937
Neuanschaffung von Mobiliar als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die Neuanschaffung von Mobiliar können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn von den ausgetauschten Möbeln aufgrund einer Formaldehydemission nachweisbar eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht.