Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Kostenberechnung vom 14.04.2014 wird aufgehoben. Der Kostengläubiger hat Kosten in Höhe von 334,39 EUR zu erheben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erstattet.
I.
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