BFH - Urteil vom 15.05.2002
I R 63/01
Normen:
BewG § 125 Abs. 2 § 126 ; GewStG § 9 Nr. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 82

Neue Bundesländer; Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz; pauschale Gewerbeertragskürzung

BFH, Urteil vom 15.05.2002 - Aktenzeichen I R 63/01

DRsp Nr. 2002/17332

Neue Bundesländer; Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz; pauschale Gewerbeertragskürzung

1. In den neuen Bundesländern wird kein Einheitswert des BV festgestellt, sondern nach § 125 Abs. 2 BewG für Betriebe der LuF anstelle der Einheitswerte ein Ersatzwirtschaftswert ermittelt und ab 01.01.1991 der Besteuerung zugrunde gelegt.2. Der Bildung des Ersatzwirtschaftswertes ist die Nutzungseinheit zugrunde zu legen, in die alle regelmäßig selbstgenutzten WG des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens einbezogen werden, auch wenn der Nutzende nicht Eigentümer ist.3. Der Ersatzwirtschaftswert kann der Kürzung nur insoweit zugrunde gelegt werden, als er sich auf solchen Grundbesitz bezieht, der zum BV des Unternehmens gehört. Bei der Einbeziehung von Flächen, die angepachtet sind, muss der Wert aufgeteilt werden.

Normenkette:

BewG § 125 Abs. 2 § 126 ; GewStG § 9 Nr. 1 S. 1 ;

Gründe: