I. Die Revisionsklägerin zu 1 und ihr während des Revisionsverfahrens verstorbener Ehemann (die Kläger) wurden in den Streitjahren zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Die Revisionskläger zu 2 bis 4 (Revisionskläger) sind zusammen mit der Klägerin zu 1 Erben des Klägers.
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