I.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Einzelhandel mit .... Im Zeitraum vom 28. Oktober 1996 bis zum 28. Juli 1997 führte der Beklagte (das Finanzamt -FA-) bei der Klägerin eine steuerliche Außenprüfung für die Jahre 1989 bis 1993 durch. Im Zuge der Betriebsprüfung teilte die Klägerin mit Schreiben vom 7. April 1997 mit, dass in den Steuererklärungen der Klägerin (u.a.) für die Veranlagungszeiträume 1995 und 1996 (Streitjahre) die erzielten Umsätze nicht vollständig enthalten seien; über die bereits erklärten Umsätze hinaus seien daher folgende weiteren Umsätze nachzumelden:
1995:
ca. 360.000 DM
1996:
ca. 590.000 DM.
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