Die Beteiligten streiten um die Befugnis des Beklagten zur Änderung des streitigen Einkommensteuerbescheides für 1994.
Der Kläger erwarb im Jahre 1993 das Hausgrundstück F.-St. 3 in D. In der Folge wurde das Haus mit einem Aufwand von mehr als 300.000 DM renoviert.
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