1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt verpflichtet ist, bestandskräftige Steuerbescheide aufgrund neuer Tatsachen zu ändern.
Die Kläger werden für die Streitjahre 2003, 2005, 2006 und 2007 beim Beklagten – dem Finanzamt (FA) – zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
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