Zwischen den Beteiligten ist in der Sache streitig, ob Leistungen aus einer Versicherung bei der Klägerin als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen sind.
Die steuerlich beratene Klägerin wurde im Streitjahr 1996 mit ihrem am 12. Februar 1996 verstorbenen Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann der Klägerin war bis zu seinem Tod als Mitglied des Vorstands der Firma A AG (im Folgenden: AG) bestellt und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin erhielt nach dem Tod ihres Ehemannes bis zu ihrer Wiederverheiratung eine Witwenpension von monatlich 10.400 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|