Neue Tatsachen; Beschränkung des Schuldzinsenabzugs; Unschädliche Investitionszinsen; Treu und Glauben; Amtsermittlung; Mitwirkungspflicht; Beiderseitige Pflichtverstöße; Schätzung des Hinzurechnungsbetrages - Nachträgliche Änderung des Feststellungsbescheids trotz behördlicher Pflichtverletzung bei gleichzeitigem Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht
FG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2007 - Aktenzeichen 14 K 4079/04 F
DRsp Nr. 2007/10275
Neue Tatsachen; Beschränkung des Schuldzinsenabzugs; Unschädliche Investitionszinsen; Treu und Glauben; Amtsermittlung; Mitwirkungspflicht; Beiderseitige Pflichtverstöße; Schätzung des Hinzurechnungsbetrages - Nachträgliche Änderung des Feststellungsbescheids trotz behördlicher Pflichtverletzung bei gleichzeitigem Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht
1. Der Anteil der für die Kürzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4 aEStG unschädlichen Investitionszinsen an den insgesamt angefallenen Schuldzinsen ist eine neue Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1AO.2. Vor dem Hintergrund der in den Jahren bis 2002 noch weitestgehend ungeklärten neuen Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 4aEStG durfte sich die Finanzbehörde nicht darauf verlassen, dass die Angabe eines glatten Betrages in der Bilanz die Rechtsfrage nach der gemäß § 4 Abs. 4aEStG dem Gewinn hinzuzurechnenden Summe rechtlich zutreffend beantwortete und weitere Ermittlungsmaßnahmen damit verzichtbar waren.
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