Neues Zulassungsrecht; Darlegung der Zulassungsgründe
BFH, Beschluß vom 20.03.2002 - Aktenzeichen XI B 70/01
DRsp Nr. 2002/7395
Neues Zulassungsrecht; Darlegung der Zulassungsgründe
Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rspr. im allgemeinen Interesse liegt.
Gründe:
1. Die Zulässigkeit der Beschwerde bestimmt sich gemäß Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) nach den vom 1. Januar 2001 an geltenden Vorschriften, wenn die Entscheidung nach dem 1. Januar 2001 verkündet oder von Amts wegen anstelle einer Verkündung zugestellt wurde; danach ist insoweit das geänderte Recht anzuwenden.
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