Neues Zulassungsrecht; Divergenz; überlange Dauer des Klageverfahrens
BFH, Beschluß vom 17.04.2002 - Aktenzeichen IX B 145/01
DRsp Nr. 2002/9383
Neues Zulassungsrecht; Divergenz; überlange Dauer des Klageverfahrens
1. Die Rüge, das FG habe "im Entscheidungsfall die Rspr. des BFH nicht richtig angewendet" und sei von ihr abgewichen, ist nicht geeignet, den Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2FGO darzulegen.2. Die Rüge der überlangen Dauer des Klageverfahrens erfordert den Vortrag, dass eine Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt für den Beteiligten hätte günstiger ausfallen können.
Gründe:
Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
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