BFH - Beschluß vom 17.04.2002
IX B 145/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1047

Neues Zulassungsrecht; Divergenz; überlange Dauer des Klageverfahrens

BFH, Beschluß vom 17.04.2002 - Aktenzeichen IX B 145/01

DRsp Nr. 2002/9383

Neues Zulassungsrecht; Divergenz; überlange Dauer des Klageverfahrens

1. Die Rüge, das FG habe "im Entscheidungsfall die Rspr. des BFH nicht richtig angewendet" und sei von ihr abgewichen, ist nicht geeignet, den Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO darzulegen.2. Die Rüge der überlangen Dauer des Klageverfahrens erfordert den Vortrag, dass eine Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt für den Beteiligten hätte günstiger ausfallen können.

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO).