Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.
BFH, Beschluß vom 15.03.2002 - Aktenzeichen V B 33/01
DRsp Nr. 2002/7409
Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.
1. Auch zur Darlegung des Zulassungsgrundes "Sicherung einer einheitlichen Rspr." ist der schlüssige Vortrag erforderlich, dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig ist, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern. In der Beschwerdebegründung müssen bereits bestehende oder zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rspr. oder einer Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rspr. des BFH aufgezeigt werden.2. Mit der Begründung, das FG habe den Sachverhalt unzutreffend gewürdigt oder die von ihm ausgesprochene Rechtsfolge sei nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt, kann eine Revisionszulassung nicht erreicht werden.
Gründe:
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