I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Vertriebsleiter und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei seinem Arbeitgeber steht ihm kein Arbeitsplatz zur Verfügung.
Zusammen mit seiner Ehefrau, der Klägerin, bewohnt der Kläger eine Wohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses, das in vier Wohneinheiten aufgeteilt ist. Eine zweite, kleinere Wohnung, die ebenfalls im Dachgeschoss dieses Hauses liegt, nutzt der Kläger als Arbeitszimmer. Beide Wohnungen sind nicht unmittelbar miteinander verbunden, sondern können nur jeweils vom Flur des Treppenhauses aus betreten werden. Sie wurden aufgrund eines einheitlichen Mietvertrages angemietet. Bei der kleineren, als Arbeitszimmer genutzten Wohnung handelt es sich um ein 34 qm großes Apartment, das aus einem Raum mit einer Kochnische, einer Diele und einem Bad besteht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|