Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei vom 13.12.2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes München vom 01.12.2022, Az.:
I.
Die Parteien stritten im Ausgangsverfahren über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.
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