FG Niedersachsen vom 23.08.2000
13 K 316/95
Fundstellen:
EFG 2001, 1438

Neun Objekte verkauft: Gewerblicher Grundstückshandel?

FG Niedersachsen, vom 23.08.2000 - Aktenzeichen 13 K 316/95

DRsp Nr. 2002/2399

Neun Objekte verkauft: Gewerblicher Grundstückshandel?

Selbst bei Veräußerung von neun verschiedenartigen Objekten innerhalb von vier Jahren nach der Anschaffung bzw. Herstellung liegt ausnahmsweise kein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn den Verkäufen jeweils besondere Umstände zugrunde liegen.

Für die Praxis:

Die Veräußerungen betrafen im Streitfall ausschließlich folgende Sachverhalte: Verkauf an Mieter unter Aufrechnung der von diesen gewährten Darlehen; Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung von einem Kunden und späterer Rückverkauf; Kauf vom Sohn unter Aufrechnung der diesem gewährten Darlehen und Verkauf an dessen Kunden. Das FG verneinte eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Außerdem entsprachen die Verkäufe seiner Meinung nach nicht dem typischen Bild eines gewerblichen Grundstückshandels.

Fundstellen
EFG 2001, 1438