Nicht begünstigter Neubau oder nach § 7h EtG begünstigte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in einem Sanierungsgebiet Bindung des FA an Bescheinigungen der Denkmalschutzbehörde
FG Sachsen, Urteil vom 02.07.2014 - Aktenzeichen 2 K 445/14
DRsp Nr. 2015/7466
Nicht begünstigter Neubau oder nach § 7h EtG begünstigte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in einem Sanierungsgebiet Bindung des FA an Bescheinigungen der Denkmalschutzbehörde
1. Nach Wortlaut und Zielsetzung von § 7hEStG sind nur Herstellungskosten an einem im Sanierungsgebiet liegenden, bestehenden Gebäude begünstigt, nicht hingegen der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden. Die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes kann zwar noch nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird, so z. B. dann, wenn die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird.
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