I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) die Gewinnermittlungsart gewechselt hatte, so dass der nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte Gewinn des Streitjahres (2000) um einen Korrekturposten zu mindern war, und ob --als Voraussetzung dafür-- der Gewinn im Vorjahr nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt worden war.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|