Die Y-KG ist alleinige Gesellschafterin der Klägerin, der X-Gesellschaft (im Folgenden: X), der X-GmbH, der Z-GmbH, der U-GmbH und der W-GmbH.
Die Klägerin betreibt einen Versand- und Filialhandel für .... Auch die X betreibt einen Versand- und Filialhandel für .... Beide Gesellschaften sind in unterschiedlichen Segmenten tätig und haben unterschiedliche Zielgruppen. Die Klägerin und die X sollen ihren Marktauftritt als selbständige, unabhängige Unternehmen behalten. Die Klägerin und die X sind reine Handelsunternehmen ohne eigene Produktion.
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